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1324. März 11. Avignon.

V id. Marc. p. a. 8.

Papst Johann XXII. au den Vikar der Breslauer Kirche in spirit., Heinrich der Kahle, Abt des Sandstiftes, habe ein so abscheuliches Leben geführt und das Stift so herabgebracht, dass der Herzog (Heinrich VI.) von Breslau die Kanoniker sämmtlich zu vertreiben beabsichtigte. Auf deren Klage habe dann der Metropolit Erzbischof von Gnesen Exekutoren ernannt, doch deren Dekrete habe der Abt nicht an die Oeffentlichkeit kommen lassen. Darauf haben sieben von den Stiftskanonikern und auch einige weltliche Personen (quorum etiam canonicorum duo in Romana curia sunt presentes) den Abt gefangen, doch ihn, nachdem er versprochen sich zu bessern, wieder in Freiheit gesetzt; vom Domkapitel deputirte inquisitores haben aber den Abt wegen seiner Missethaten abgesetzt, und der Papst autorisirt nun auf die Bitte des neuen Abtes Michael den Vikar, diejenigen, welche den früheren Abt gefangen gesetzt hatten, nach Befund der Untersuchung vom Banne zu lösen.

Abgedruckt bei Stenzel Ss. rer. Siles. II, 188, Theiner Mon. vet. Pol. I, 189.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.